Beschluss der Integrationsministerkonferenz: Sprachkurse auch für Flüchtlinge

Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister/ Senatorinnen und Senatoren der Länder habe sich dafür ausgesprochen, das „alle Ausländerinnen und Ausländer mit einer Bleibeperspektive in Deutschland an Integrationskursen teilnehmen dürfen“. Der Beschluss im Wortlaut findet sich hier: 7. IntMK Beschlussniederschrift

Der Beschluss ist jedoch nicht bindent, da dass Bundesinnenministerium zuständig ist. Konkret wird vorgeschlagen, dass der §44 Abs. 1 AufenthG (Anspruch und Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen) abgeändert wird, so dass folgende Personengruppen teilnahmeberechtig sein würden:

  • 25 Abs. 3, Abs . 4 Satz 2 und Abs. 5 (Personen mit humanitärem Aufenthalt)
  • § 23a (Härtefälle)
  • 25a Abs.2 Aufenthaltsgesetz (Eltern von bleiberechtigten Jugendliche)

Zu kritisieren ist, dass geduldete und gestatte Flüchtlinge nach dieser Empfehlung nur nach einer nicht näher definierten Mindestaufenthaltsdauer im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden sollen.

Wir fordern weiterhin einen Sprachkursanspruch ab dem ersten Tag,  da lange Wartezeiten bedeutet das diese Zeit auf dem Weg in Bildung und Arbeit verloren geht und die Motiviation deutsch zu lernen am Anfang des Aufenthalts besonders hoch ist.

 

Der Vorstoss ist sehr zu begrüßen, wir bleiben jedoch bei unserer Forderung:

  • Ein Recht auf kostenlose Sprachförderung für Alle von Anfang an, denn Deutschkenntnisse sind zentral für Teilhabe- und Weiterbildungschancen