Pressemitteilung der Jugendlichen Ohne Grenzen
Debatte um Arbeitsverbote – Es muss dringend gehandelt werden: Viele Jugendliche finden derzeit eine Ausbildung, doch die Ausländerbehörde lehnt ab.
Während die FDP und die Oppositionsparteien Arbeitsverbote für Flüchtlinge abschaffen wollen, stellt sich die Union quer. Damit leiden junge Flüchtlinge weiterhin: Sie finden Ausbildungs- und Arbeitsplätze und hoffen endlich, ein normales Leben führen zu können, doch die Ausländerbehörde lehnt, auf Basis der diskriminierenden Gesetzeslage, ab. Was mit den ArbeitsmigrantInnen passierte, wiederholt sich damit gegenwärtig bei den Flüchtlingen: Sie leben größtenteils seit vielen Jahren hier und werden auf Dauer in der BRD bleiben. Dennoch werden ihnen der Zugang zu Bildung, Arbeit und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt. Und dies, obwohl 30.000 Ausbildungsstellen allein im Jahr 2011 unbesetzt blieben.
Besonders problematisch ist die Situation für die 47.161 Flüchtling mit Aufenthaltsgestattung und die 87.839 geduldeten Flüchtlinge in Deutschland (Stand Ende 2011). Haben junge Asylsuchende oder Geduldete es mit großer Anstrengung und trotz vieler Hürden geschafft, Deutsch zu lernen und einen Schulabschluss zu erwerben, wird ihnen der nächste Stein in den Weg gelegt. Die Ausländerbehörden können geduldeten und gestatten Flüchtlingen ein Ausbildungsverbot erteilen, mit der Begründung, sie würden bei Ihrer Abschiebung nicht mitwirken oder schlicht weil ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das heißt: Nach der Schule können viele Jugendliche keine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen. Sie sind zum Nichtstun verdammt. Auch wenn Flüchtlinge arbeiten dürfen, leiden sie unter der so genannten Vorrangprüfung: Nur wenn sich kein Deutscher oder Ausländer mit sicherem Aufenthalt findet, dürfen sie die Arbeitsstelle antreten. In vielen Regionen stellt dies ein faktisches Arbeitsverbot dar, zudem lassen sich nur wenige ArbeitgeberInnen auf das komplizierte Genehmigungsverfahren ein.
Um diese Diskriminierung zu beenden ist es unabdingbar, das absolute Arbeits- und Ausbildungsverbot (§ 11 BeschVerfV) sowie auch das an die Dauer des Aufenthalts gebundene Arbeitsverbot (§ 10 BeschVerfV und § 61 AsylVfG) und die Vorrangprüfung abzuschaffen. Die absoluten Arbeits- und Ausbildungsverbote greifen in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ein. Das tangiert die Menschenwürde, weil Flüchtlinge zu staatlichen Hilfeempfängern gemacht werden. Wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, darf die Menschenwürde nicht migrationspolitisch relativiert werden. Es reicht daher nicht, wie derzeit diskutiert, das Arbeitsverbot auf 9 Monate zu verkürzen.
„Dass die Integrationsverweigerer Herrmann und Dobrindt von der CSU an den Arbeitsverboten und damit an den Ausbildungsverboten festhalten wollen, ist zynisch und menschenverachtend“, erklärt Nevroz Duman, Sprecherin der Flüchtlingsjugendinitiative Jugendlichen Ohne Grenzen. „Sie schaden damit den Flüchtlingen und der gesamten Gesellschaft, denn so werden aus jungen motivierten Menschen Hilfeempfänger, die jeden Tag ein Stück Lebenswillen verlieren.“